Fragen und Antworten zum EU-Heimtierpass

Ab wann gilt der neue EU-Heimtierpass?
Der EU-Heimtierpass gilt ab 3. Juli 2004. Übergangsregelungen sind vorgesehen.

Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen,
benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen
oder Vögel gilt der Pass nicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann
auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben „Internationalen Impfpass“ verwenden.

Woher bekommt man den EU-Heimtierpass?
Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden. In der Tierarztpraxis
können neben der Ausstellung des Passes auch die Grundvoraussetzungen an Reisen in der EU
wie die Kennzeichnung des Tieres oder die Tollwutimpfung erledigt werden.

Welche weiteren Bestimmungen sind für Reisen in der EU künftig zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen

• mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3.7.2011) markiert sein,
• eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat,
• müssen den EU-Heimtierpass mit sich führen.

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr zwischen Mitgliedstaaten
der EU. Bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weiter gehende
Anforderungen zu erfüllen (Nachweis des Tollwutimfpschutzes in einer Blutprobe, Nachweis einer
Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken). Zusätzliche Anforderungen sind auch beim
gewerblichen Verbringen/Handel zu beachten.

Was ist bei Reisen in Nicht-EU-Länder zu beachten?
Reisen in Drittländer sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften
des jeweiligen Landes. Bei der Rückreise aus bestimmten Drittländern muss der Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe nachgewiesen werden, die der Tierarzt entnimmt und an ein dafür zugelassenes Labor einsendet. Diese Antikörperbestimmung sollte in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen, weil sonst Fristen für die Wiedereinreise einzuhalten sind.

Wie sind die Übergangsregelungen gestaltet?
Bis zum 1. Oktober 2004 gelten parallel altes und neues Recht: Seit dem 3. Juli müssen alle EUMitgliedstaaten das Verbringen von Heimtieren gestatten, die bereits die neuen Regeln erfüllen. Andererseits müssen sie auch solchen Tieren die Einreise erlauben, die entsprechend den bisherigen einzelstaatlichen Bestimmungen vorbereitet wurden.

Ab dem 1. Oktober gilt als weitere Übergangsregel, dass bisher verwendete Impfzeugnisse und
Bescheinigungen noch akzeptiert werden, wenn
• sie vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden,
• noch gültig sind (bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung; bei Reisen nach Irland, Schweden
und in das Vereinigte Königreich zusätzlich zu beachtende Fristen hinsichtlich Nachweis des
Tollwutimfpschutzes und Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken),
• den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierpasses entsprechen (d.h. hinsichtlich Angaben
zum Tier, seiner Kennzeichnung und seinem Besitzer).

Was ist mit Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind?
Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt/die Tierärztin die
Angaben vom gelben „Internationalen Impfpass“ in den neuen EU-Pass übertragen. Er/sie prüft
vorher die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung – gegebenenfalls muss die
Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden.

Welche Kosten entstehen dem Tierhalter durch die neue Regelung?
Die Kosten werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Rechenbeispiele
sind auf Anfrage bei der Bundestierärztekammer erhältlich.

Was geschieht mit den gelben „Internationalen Impfpässen“?
In den neuen EU-Heimtierpass können alle Impfungen eingetragen werden. Wer einen EUHeimtierpass hat, braucht den gelben „Internationalen Impfpass“ nicht mehr. Tierhalter, die nicht beabsichtigen, mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland zu verreisen, können den
„Internationalen Impfpass“ wie bisher weiterverwenden.

Was passiert, wenn man ohne den neuen Pass auf Reisen geht?
Wer ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall
muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur
Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter
verbunden sind.

Werden die Kennzeichnungs-Nummern der Tiere oder die Pass-Nummern registriert?
Nein, eine Registrierung ist nicht vorgesehen. Ein Eintrag in ein „Haustierregister“ ist aber
grundsätzlich anzuraten.